Wenn eine Auslandsreise geplant wird, hoffen Menschen mit Epilepsie, auch vor Ort einen Arzt oder eine Klinik für den Notfall bei Epilepsie zu finden. Manche Medikamente haben im Ausland einen anderen Namen und auch die Einfuhr von Medikamenten in ein anderes Land unterliegt einigen Formalien. Denn manche Epilepsiemedikamente fallen unter das Betäubungsmittelgesetz.

Hier finden Sie die Ansprechpartner der Internationalen Liga gegen Epilepsie unter "National Chapters"der  verschiedenen Sektionen. Fragen Sie dort nach, ob in der Nähe Ihres Urlaubsortes Fachleute zur Epilepsiebehandlung zu finden sind.

Hinweise für das Mitführen von Medikamenten ins Ausland finden Sie auf der Webseite des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) www.bfarm.de (Bescheinigungen zum Herunterladen im Punkt  2 und 3) . Ihr Arzt und die für die Beglaubigung zuständige Behörde (meist das Gesundheitsamt) müssen sich dort auch eintragen. Die Bescheinigung gilt 30 Tage für die Staaten, die das Schengener Abkommen unterzeichnet haben. Das sind zur Zeit Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien. Falls andere Staaten bereist werden, sollte man sich im Auswärtigen Amt erkundigen, also in den deutschen Vertretungen der jeweiligen Länder. Um Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, ist die Einhaltung der Formalien sehr wichtig.

Will man in die Tropen, gibt das Tropeninstitut gute Auskünfte über nötige Impfungen und Ihr Arzt wird Sie beraten können.

Das Internationale Büro for Epilepsy gibt als Download ein Reisehandbuch in verschiedenen Sprachen heraus und gibt gute Tipps für Menschen mit Epilepsie, die verreisen wollen. Die Klinik für Epileptologie in Bonn gibt Hinweise mit einem Flyer zu Flugreisen (PDF-Datei).

Der Internationale Notfallausweis zu Epilepsie ist online beim Landesverband für Epilepsie-Selbsthilfe in Nordrhein-Westfalen e.V. zu bestellen - Suchwort "Notfallausweis". Eine Erstattung des Portos ist nötig.

Eine Smartphone-App der Europäischen Kommission informiert über Rechte als Reisende.
Die Europäische Union informiert auch über Medikamente im Ausland: EU-Info
24.6.16