Nachwuchsförderung der DGfE                         Formulare

Schon bisher und auch weiterhin gibt es folgende Angebote:

1. Ein Zuschuss von 350 € kann von allen Ärztinnen und Ärzten bis zum 35. Lebensjahr für Tagungen/Kongresse mit DGfE-Fortbildungspunkten beim Schatzmeister beantragt werden; dies gilt auch für ausländische Ärztinnen und Ärzte. Zur Vereinfachung des Verfahrens wird gebeten, das Fax-Formular (über die Homepage herunterzuladen) zu benutzen, das auch bei Frau Gehle in der Geschäftsstelle der DGfE angefordert werden kann. Voraussetzung ist die aktive Teilnahme an dem Kongress, d.h. eine Posterpräsentation oder ein wissenschaftlicher Beitrag.

Für diese Angebote stellt die DGfE einen Betrag von 5.100 €/Jahr zur Verfügung.

Daneben annonciert der Vorstand der DGfE folgende zwei weitere Unterstützungsangebote für Ärztinnen und Ärzte bis zum 35. Lebensjahr:

1. Schnupperkurs Epileptologie: Stipendium für epileptologische Fortbildung von (beinahe-) Fachärzten der Neurologie oder Neuropädiatrie: Als finanzielle Unterstützung mit einer festzusetzenden anteiligen Übernahme von Reise- und Nebenkosten kann die Erstattung eines Verdienstausfalls von bis zu 2000,- Euro monatlich für maximal zwei Monate gewährt werden. Ziel ist, einen Einblick in die Epileptologie zu bekommen. Voraussetzung hierfür ist die Zusage der Träger-Institution, dass sie die Person für diese Zeit freistellt und anschließend weiterbeschäftigt. Hierfür werden 10.000 €/Jahr bereitgestellt. Antrag beim Schatzmeister Dr. Bettendorf, Hirschaid, E-Mail: U.Bettendorf@kiprahi.de  

2. Otfrid-Förster Stipendium: Die DGfE übernimmt auf individuellen Antrag von Einzelpersonen hin eine bis zu maximal hälftige Finanzierung von Personalkosten (für die Dauer von bis zu einem Jahr und maximal 35.000 €) zum Ziel einer Verknüpfung von theoretischer und klinischer Medizin. Voraussetzung ist, dass der bisherige Arbeitgeber oder eine andere Institution die andere Hälfte der Finanzierung übernimmt. Diese Mittel können sowohl von klinisch tätigen Ärzten für ein theoretisches Projekt als von theoretisch-wissenschaftlich arbeitenden Ärzten für ein klinisches Projekt mit einer Darstellung über einen formlosen Antrag (max. 3 Seiten plus Lebenslauf, Literaturliste) über die Geschäftsstelle beantragt werden. Auf den Jahrestagungen der DGfE wird über die Vergabe nach Vorauswahl über die u.g. Kommission vom Vorstand entschieden. Der Antrag muss 4 Wochen vor diesen Jahrestagungen in der Geschäftsstelle eintreffen. Ein Poster auf der DGN- bzw. DGNP - Tagung über die Ergebnisse der Stipendiatentätigkeit sowie ein Bericht in der Zeitschrift für Epileptologie sind verbindlich.

Kommission: Prof. Elger, Prof. Köhling, Dr. Bettendorf, Prof. Stephani. E-Mail: office@dgfe.info   

Studenten zahlen bei Vorlage einer Studienbescheinigung nur 20 Euro Mitgliedsbeitrag. Nach dem Studium kann gekündigt werden oder es ist der normale Beitrag zu zahlen.

Prof. Dr. Peter und Jytte Wolf – Stiftung für Epilepsie

Die Stiftung setzt sich ein für 1. Epilepsieforschung, 2. Schulungen, Fort- und Weiterbildung, 3. Strukturverbesserung in der Epilepsieversorgung. Informationen sind erhältlich über www.wolfstiftung.org  

Stiftung Michael

Die STIFTUNG MICHAEL vergibt seit einigen Jahren Stipendien für eine Zusatzausbildung "Epilepsie" an Nichtärzte. Bewerben können sich Krankenschwestern und -pfleger, Erzieher, Heilerziehungspfleger, Arzthelfer/Innen und andere Gruppen der Gesundheitsberufe, aber auch Sozialarbeiter. Die Ausbildung erfolgt im Institut für betriebliche Fort- und Weiterbildung, dem Haus Bildung & Beratung Bethel in Bielefeld. Sie ist in mehrere Module aufgeteilt und kann individuell nach der Grundausbildung mit Aufbau-Modulen erweitert werden. In den letzten Jahren wurden 34 Stipendien an diesen Personenkreis vergeben. (Quelle: Webseite der Stiftung www.stiftung-michael.de  . Siehe auch http://www.bildung-beratung-bethel.de/  

Die Stipendien über sechs Monate für Ärzte kann die Stiftung seit einigen Jahren nicht mehr anbieten.

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/Toto


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