Kann ich mit Epilepsie nie mehr Auto fahren?

Dr. A. Kowalik, Stuttgart

Diese Frage lässt sich nicht mit einem Satz beantworten, da es sehr viele individuelle Situationen gibt und Auto auch nicht gleich Auto ist: Hier existiert eine „Gruppeneinteilung“, nach der sich viele Entscheidungen richten (siehe Tabelle). Außerdem gibt es natürlich viele verschiedene Epilepsieformen oder Epilepsiesyndrome mit auch z.T. mehreren verschiedenen Anfallstypen, die alle etwas unterschiedlich bewertet werden.

Fahrzeugtyp Führerscheinklasse Gruppe
Krafträder A 1

Pkw und Kombi
Bis bis 3,5 t

 

B 1
KFZ > 3,5 t C 2
Busse D 2

Klassen B, C, D mit Anhänger

E  

Folgende grundsätzliche Regeln bestehen aber:

Wer an einer Epilepsie leidet (d.h. mindestens 2 spontane Anfälle gehabt hat), muss mindestens 1 Jahr anfallsfrei sein, bevor sie / er wieder privat Auto fahren darf. Dies gilt für fast alle Anfalls-Typen: Grand mal, Absencen, myoklonisch-impulsive Anfälle (hier etwas in Abhängigkeit vom Ausmaß und der Stärke der Myoklonien), komplex-fokale Anfälle, kürzere Anfälle mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit oder Reaktionsfähigkeit.

Wer an einer sogenannten „therapieresistenten“ Epilepsie leidet (d.h. dass es mehrere Jahre gedauert hat und verschiedene Medikamente, evtl. auch in Kombinationen, zum Einsatz kommen mussten, um Anfallsfreiheit zu erreichen), muss mindestens 2 Jahre anfallsfrei sein, bevor sie / er wieder privat Auto fahren darf. Hier ist die Gefahr, dass trotzdem wieder ein Anfall auftritt, insgesamt sicher höher einzuschätzen.

Wer an einer Epilepsie leidet, darf „nie mehr“ (auch wenn er anfallsfrei ist) ein Fahrzeug der sogenannten Gruppe 2 führen (siehe Tabelle) und er / sie darf auch keine quasi beruflichen „Personentransporte“ machen (z.B. Taxifahren oder Krankenwagen fahren). Natürlich darf er, wenn sie / er mindestens 1 Jahr anfallsfrei ist, Familie oder Freunde oder Bekannte in seinem Auto mit nehmen.

Bei dieser Gruppe 2 gibt es eine Ausnahme: wer ohne Medikamente 5 Jahre lang anfallsfrei bleibt, darf wieder fahren. Leider ist das eine ziemlich theoretische Situation: denn wenn die Diagnose Epilepsie gestellt wird, dann wird meistens auch mit Medikamenten behandelt.

eine andere Ausnahme: wenn jemand nur Anfälle hat, die im Schlaf auftreten, darf sie / er wieder fahren, wenn man diese Situation 3 Jahre lang beobachtet hat und tatsächlich keinerlei Anfälle im wachen Zustand aufgetreten sind.

noch eine Ausnahme: wenn jemand z.B. nur sogenannte einfach-fokale Anfälle hat, die ohne irgendwelche Beeinträchtigungen von Gefühl, Motorik, Konzentration, Aufmerksamkeit, Wachheit, Reaktionsfähigkeit auftreten (hierzu zählen z.B. die epigastrischen Auren), darf sie / er trotz noch bestehender solcher Anfälle privat Auto fahren.

Besonders schwierig ist die Situation nach einem allerersten Anfall: hier hängt die Dauer des Fahrverbotes von vielen Faktoren, besonders dem Rezidivrisiko, ab und kann zwischen ¼ und 1 Jahr schwanken. Im Einzelfall wird man doch immer den behandelnden Neurologen oder einen anderen Spezialisten zu Rate ziehen.

Der Automatismus: „wer eine Epilepsie hat, darf nie wieder Auto fahren", ist aber in dieser unzulässigen Verallgemeinerung einfach falsch.

Grundlage für alle Fragen bezüglich Fahrtauglichkeit und Epilepsie findet man in den neuen Richtlinien von der BAST (Bundesanstalt für Straßenwesen) 5/2014  unter www.bast.de , Suchwort Epilepsie - als PDF-Datei.

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Autor: Dr. A. Kowalik, Bürgerhospital Stuttgart

Beirat: Prof. Dr. A. Schulze-Bonhage, Neurozentrum Freiburg