Kann der Führerschein eines Epilepsiepatienten eingezogen werden, wenn ein Unfall auch ohne Anfall passiert ?

 
Nein ! Nicht wegen der Epilepsie !

Personen mit Epilepsie, die nach entsprechend langem anfallsfreiem Intervall (in der Regel beträgt dieses 1 Jahr) wieder Auto fahren dürfen, können natürlich auch (verschuldet oder unverschuldet) ohne Anfallsereignis in einen Unfall verwickelt sein. Die Tatsache alleine, dass jemand an einer Epilepsie leidet, berechtigt aber nicht automatisch zum Einbehalten des Führerscheins. Es gelten im Falle eines Unfalls (ohne Anfall) die gleichen Kriterien wie bei jedem anderen Verkehrsteilnehmer.

In der „Fahrerlaubnis-Verordnung“ (FeV, § 3) steht: „Erweist sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet zum Führen von Fahrzeugen ..., hat die Fahrerlaubnisbehörde ihm das Führen zu untersagen, zu beschränken oder die erforderlichen Auflagen anzuordnen.“

Das bedeutet, dass z.B. die am Unfallort eintreffende Polizei den Führerschein nicht einfach einbehalten darf, nur weil sich ein am Unfall Beteiligter als von Epilepsie betroffen „zu erkennen“ gibt. Das bedeutet allerdings weiterhin, dass im Zweifelsfalle (wenn also die Möglichkeit besteht, dass doch ein Anfall abgelaufen ist) eine entsprechende Begutachtung angeordnet werden kann (FeV, § 46 (4): „Die Fahrerlaubnis ist auch zu entziehen, wenn der Inhaber sich als nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Rechtfertigen Tatsachen eine solche Annahme, kann die Fahrerlaubnisbehörde ... die Beibringung eines Gutachtens ... anordnen. ...“

Leider ist es oft noch so, dass sogar an den Polizeischulen die Auffassung existiert und auch gelehrt wird, dass Epilepsiepatienten „nie wieder“ Auto fahren dürfen.

Schwerwiegender kann die Situation werden, wenn ein nicht anfallsfreier Patient trotz Verbot Auto fährt und dann (ohne Anfall) einen Unfall verursacht. Hier liegt ein Verstoß gegen die „Fahrerlaubnis-Verordnung“ vor, die entsprechend geahndet werden kann. Außerdem besteht in einem solchen Fall in der Regel kein Versicherungsschutz !

Also: Das geforderte anfallsfreie Intervall von meist einem Jahr sollte unbedingt eingehalten werden. Dann darf eine Epilepsiepatient wieder (privat) Pkw fahren und wird im Falle eines Unfalls genauso behandelt wie jeder andere Verkehrsteilnehmer !

Autor: Dr. A. Kowalik, Bürgerhospital Stuttgart

Beirat: Prof. Dr. A. Schulze-Bonhage, Neurozentrum Freiburg