30.03.2020

Wer gilt als chronisch Kranker? August 2019
Nach dem Beschluss des Bundesausschusses gilt jeder Patient als chronisch krank, der sich in einer Dauerbehandlung befindet, die mindestens einen Arztbesuch pro Quartal erforderlich macht. Zusätzlich muss der Patient eines von drei Kriterien erfüllen:

  • Er muss in Pflegestufe 2 oder 3 eingestuft sein (2. Kapitel SGB XI).
     
  • Er muss über einen Grad der Behinderung (GdB) beziehungsweise Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60 Prozent verfügen (§ 56 Abs. 2 SGBG VII).
     
  • Er muss vom Arzt bescheinigt bekommen, dass ein Absetzen der Behandlung (medizinische Behandlung, Psychotherapie, Arzneimitteltherapie oder Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) eine lebensbedrohliche Verschlimmerung herbeiführen, die Lebenserwartung vermindern oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität bedeuten würde.

  • Therapiegerechtes Verhalten wird vom Patienten verlangt sowie die regelmäßige Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen. Chronisch kranke Menschen müssen nur 1 % ihres Jahresbruttoeinkommens für Zuzahlungen aufbringen. Nicht dauerhaft kranke Menschen 2%. Manche Krankenkassen bieten Karten an, worin Zuzahlungen vermerkt werden. Krankenkassen bieten auch  Behandlungsprogramm an. Der Patient sollte überlegen, ob sie wirklich notwendig und sinnvoll sind. Bei Epilepsie gibt es die MOSES (Erwachsene ab 16 Jahre) oder FAMOSES-Schulungsprogramme (Kinder-Elternkurse). Die Teilnehmer berichteten, dass sie besser mit ihrer Epilepsie umgehen konnten, weniger Anfälle hatten und auch weniger unerwünschte Medikamentenwirkungen  hatten.