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Die Gesundheitsreform ab 1.1.2009 vom Bundesministerium für Gesundheit
Quelle: Pressemitteilung v. 15.12.2008 siehe www.bmg.bund.de
Die wichtigsten Punkte:
1. Versicherungsschutz - Absicherung im Krankheitsfall für alle
2. Private Krankenversicherung
Einführung des Basistarifs
Wechselmöglichkeit in den Basistarif unter Mitnahme von Alterungsrückstellungen
Mitnahme von Alterungsrückstellungen
3. Gesundheitsfonds
Einheitlicher Beitragssatz
Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich, kurz: Morbi-RSA
4. Ärztliche Vergütung und Versorgung
Vergütungsreform
Quoten für psychotherapeutische Leistungserbringer
Bessere Förderung der Weiterbildung zum Allgemeinmediziner
5. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Sozialmedizinische Nachsorge für schwerkranke Kinder
Hausarztzentrierte Versorgung
Hilfsmittelversorgung
Verbesserungen des Kinderuntersuchungsprogramms
Krankengeld-Wahltarife für Selbständige
6. Arzneimittel-Rabattverträge
Neuregelung der Vergabebestimmungen
7. Pflegeversicherung
Recht auf Pflegeberatung
Bewertungssystem für Heime
8. Jugendschutz
Die Anhebung der Altersgrenze für die Abgabe von Tabakwaren auf 18 Jahre gilt seit 1. Januar 2009 auch für die Tabakautomaten
SIEHE AUCH www.die-gesundheitsreform.de
13.01.2004
Die Gesundheitsreform bringt gesetzlich Krankenversicherten ab Januar 2004 deutlich höhere Ausgaben für ihre Gesundheit. Beispiel: Viele Zuzahlungen steigen und einige Leistungen werden von den Krankenkassen gar nicht mehr übernommen. Zudem wird eine Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal fällig. Einzig Vorsorgeuntersuchungen bleiben gebührenfrei. Die Zeitschrift FINANZtest erklärt Versicherten, welche Veränderungen auf sie zukommen.
Gebühr pro Quartal
Versicherte müssen einmal im Quartal eine so genannte Praxisgebühr bezahlen - und zwar an den Arzt, den sie zuerst aufsuchen. Dies kann ein Haus- oder Facharzt sein, aber auch ein Psychotherapeut. Alle weiteren Arztbesuche im Quartal sind gebührenfrei - allerdings nur, wenn der Versicherte eine Überweisung dabei hat, auf der die Gebührenzahlung vermerkt ist. Ausnahme sind Zahnarztbesuche: Hier müssen Versicherte zusätzlich 10 Euro pro Quartal zahlen. Gebührenfrei sind weiterhin Kontrolluntersuchungen wie die Krebsvorsorge beim Gynäkologen. Wenn jedoch zur Vorsorge gleich eine Behandlung hinzu kommt, müssen Patienten auch hier die Praxisgebühr zahlen.
Höhere Zuzahlungen
Neben der Praxisgebühr müssen Versicherte für Medikamente, Klinikaufenthalt oder auch Heilmittel mehr zuzahlen als bisher. Die Zeitschrift FINANZtest zählt die wichtigsten Veränderungen im Folgenden auf:
Geringverdiener müssen zahlen
Die Zuzahlungen werden unabhängig vom Einkommen fällig. Generelle Befreiungen wie bisher gibt es ab 2004 nicht mehr. Nur Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung befreit. Insgesamt müssen Versicherte 2 Prozent ihres jährlichen Haushaltsbruttoeinkommens ausgeben. Ausnahme: Chronisch Kranke zahlen nur 1 Prozent. Wer mehr als das festgesetzte Maximum für Zuzahlungen ausgibt, kann den überschüssigen Betrag von der Krankenkasse zurückfordern.
Quelle: Stiftung Warentest 7.01.2004
Website: www.stiftung-warentest.de
Einige endgültige Aussagen bei chronisch kranken Patienten wurden durch die neue Chronikerregelung ab 1.1.2008 ersetzt: