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Die neuen Kraftfahrzeugrichtlinien wurden in November 2009 verabschiedet. Nun steht wieder ein Faltblatt mit der Aktualisierung vom Epilepsiezentrum Bielefeld Bethel zur Verfügung, welches auch dort bestellt werden kann. Telefon: 0521/144-4999. Einzelexemplare können Sie auch bei uns abrufen. E-Mail: ize@dgfe.info oder Telefon: 0700/13141300.

Das Neue an den Richtlinien ist:

  • Generell gibt es nur noch Wartezeit von einem Jahr Anfallsfreiheit
  • Die Fahrpause bei einem ersten, provozierten Anfall gilt für 3 Monate
  • Ein erster unprovozierter Anfall braucht eine Wartezeit von 6 Monaten, falls kein Hinweis auf ein grundsätzlich erhöhtes Anfallsrisiko (Kontrolle durch die neurologische Untersuchung) besteht.
  • Kommt nach langer Anfallsfreiheit wieder ein Anfall vor, dann müssen i.d.R. 6 Monate pausiert werden, aber nur 3 Monate, wenn der Anfall provoziert war. Besteht ein höheres Risiko für weitere Anfälle, muss 1 Jahr ausgesetzt werden.
  • Nach mehr als einem Anfall gibt es keine Fahrerlaubnis mehr für Führerscheingruppe 2 (früher nach mehr als zwei Anfällen).
  • Erforderliche ärztliche Untersuchungen müssen von einem Neurologen durchgeführt werden.

Wenn Sie die ausführlichen Richtlinien erwerben wollen, können Sie diese hier bestellen:
Wirtschaftsverlag NW
Verlag für neue Wissenschaft GmbH
Postfach 101110
25711 Bremerhaven
tel: 0471/945-44-0, fax: 0471/945-4488
E-Mail: vertrieb@nw-verlag.de
Sie kosten ca. 14,30 Euro