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Die Zustimmung des Bundesrates soll im Wesentlichen am 1. April 2007 in Kraft treten.

Das Bundesgesundheitsministerium nennt drei entscheidende Gründe für dieses Gesetz

Erstens: Jeder und jede ist künftig gegen das Risiko Krankheit versichert. Für Menschen ohne diesen Schutz heißt es jetzt: Willkommen in der Solidarität!

Zweitens: Der Gedanke: Prävention vor Behandlung, und Reha vor Pflege soll sich konsequent durch die gesamte Versorgung ziehen. Insbesondere für ältere Menschen bedeutet dies ein mehr an Angeboten, um so lange wie möglich selbstständig leben zu können. Auch Schwerstkranken wird künftig besser geholfen.

Drittens: Gesundheit bleibt bezahlbar, Wettbewerb ist für uns kein Selbstzweck, sondern er dient einem Ziel: Jeder Euro muss dahin fließen, wo er am meisten für die Versorgung kranker Menschen gebraucht wird.

Lesen Sie weiter auf der Webseite des Ministeriums unter "Presse aktuell" oder öffnen Sie die Pressemitteilung hier:

Quelle: newsletter Nr. 13 vom 2.2.07 vom Bundesministerium für Gesundheit